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NS Verherrlichung Stoppen!

Heß-Marsch auch 2009 verboten! Nazis wollen mit “Flash Mob” gedenken

Auch im Jahr 2009 ist das Heß-Gedenken in Wunsiedel, per Eilentscheid durch das Bundesverfassungsgericht verboten worden.

Das Verbot wurde von antifaschistischer Seite erwartet, seit 2005 sind die Heß-Gedenkmärsche in Wunsiedel durch das Bundesverfassungsgericht per Eilentscheid  verboten worden. Das Bundesverfassungsgericht verweist dabei, auf das laufende Hauptsacheverfahren, welches seit letztem Jahr auch beim Bundesverfassungsgericht liegt und indem in kürze entschieden wird.

Der Nazianwalt und Anmelder Jürgen Rieger hatte schon im März erfolglos versucht auf das Landratsamt Wunsiedel einzuwirken. Er hoffte, das Verbot vom Landratsamt schon früher zugestellt zu bekommen, um im Klageweg den Gerichten mehr Zeit zu geben. Das Verbot kam jedoch erst Mitte Mai.

Wie in den letzten Jahren auch, versucht der aktionistische Teil der Neonaziszene, mit spontanen Aktionen Rudolf Heß zu Gedenken.

Dieses Jahr soll das in Form von “Flash Mobs”, die am Todestag von Heß am 17.August stattfinden. Nazis aus dem Umfeld der Internetseite des Freier Widerstandes, haben dazu aufgerufen sich in verschieden deutschen Städten spontan zusammen zu finden und die letzten Worte die Rudolf Heß vor Gericht sagte, zu verlesen. In ihnen zeigt Heß seine Treue zu Hitler und dem Nationalsozialismus.

Nur spontane Aktionen zum Heß-Gedenken!

Am Freitag Abend (15.08.08) war klar, es wird kein zentralens Gedenken an Rudolf Heß geben. Schon zwei Tage vorher, hatte der Neonazi und Anmelder Jürgen Rieger vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Sein Aufmarsch in Wunsiedel wurde zum vierten Mal in Folge verboten.

Die “nicht öffentliche” Ersatzveranstaltung in einem Gasthof in Warmensteinach, wurde am Freitag Abend ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht verboten.  Somit war klar das es kein zentrales Heß-Gedenken 2008 geben wird.

Die sog. Freien Kräfte hatten im Internet dazu aufgerufen, spontane Aufmärsche in den Regionen abzuhalten. In Folge dessen kam es am Samstag (16.08.08) zu zahlreichen kleineren  Aufmärschen von Neonazis. Der zahlmässig größte Aufmarsch fand in Frankenthal in der Pfalz und in Uckermünde statt. Dort marschierten für kurze Zeit ca. 100 Neonazis durch die Innenstadt.  In Uckermünde marschierten am Samstag Abend ca. 150 Neonazis, mit einem Fackelmarsch, durch die Stadt. Weiter Aufmärsche von ca. 50 Nazis fanden in Braunschweig, Forchheim, Offenbach und Kiel statt.

Im Ausland fand ein  Naziaufmarsch in der tschechischen Stadt Hradec Krávolé statt. 280 Neonazis u. a. auch aus Deutschland hielten wärend der Veranstaltung eine Schweigeminute für Heß ab.

Trotz zahlreicher, spontaner Aufmärsche, nimmt das Intresse am Gedenken stark ab. Wurden letztes Jahr noch mehrere hundert Teilnehmer spontan zu Aufmärschen nach Jena, Frierichshafen/Bodensee, Kolding (DK) , Gräfenberg und München  mobilisiert, sind es dieses Jahr wenige hundert Neonazis die an den Aktion teilnehmen.  Dabei richten sich die spontanen Aktion eher an das aktionistische Spektrum der Neonaziszene.

Presse 1 | 2 | 3 | 4

Nazis kündigen an, eine “nicht öffentliche” Gedenkveranstaltung durchzuführen! - Kampagne sagt ihre Demonstration ab!


Nach der Niederlage vor dem BVerG, welche das Verbot des jährlich stattfinden Naziaufmarsch zum Gedenken an Rudolf Heß bestätigte, hat Jürgen Rieger der Anmelder des Naziaufmarsches in einer Stellungnahme angekündigt, eine “nicht öffentliche” Gedenkveranstaltung im Umkreis von Wunsiedel abhalten zu wollen.Die für den 16.08. angemeldete Gedenkveranstaltung in Wunsiedel, wird wie die letzten Jahre auch, mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder verboten.

20 Jahre haben die Nazis gebraucht um auf die Idee zu kommen, eine nicht öffentliche Gedenkveranstaltung durchzuführen, um damit das Versammlungsverbot zu umgehen. Dafür soll ein mehrere Hektar großes Gelände mit Gastwirtschaft im Umkreis von Wunsiedel gemietet werden. Ob diese Veranstaltung für die Nazis erfolgreich sein wird bleibt abzuwarten, da sich der Charakter des Gedenkens nicht mehr öffentlich vollzieht, sondern eher auf einen inneren Kreis beschränkt. Den bindenden Effekt und das Erleben eines Events wäre nur dann erfolgreich, wenn ein großer Teil der Nazisszene, diese Art des Gedenkens annimmt.

Durch das Urteil des BVerG, kündig wir an unsere Demonstration in Wunsiedel abzusagen und auf die endgültige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht zu warten.

Wir gehen davon aus, dass jeglicher Versuch der Nazis den Aufmarsch im Eilverfahren zu erlauben, wie die letzten Jahre auch kläglich scheitern wird.

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JENA-VERFAHREN GEGEN VIER KIELER ANTIFASCHISTEN EINGESTELLT!

Im Juli wurden - für uns überraschend - erfreulicherweise die vier gegen uns geführten Ermittlungsverfahren wegen angeblicher gefährlicher Körperverletzung (anfangs noch wegen schweren Landfriedensbruch) an einer Gruppe Nazis in Jena am 18.8.07, die sich auf dem Weg zum Rudolf-Hess-Ersatzmarsch befunden haben soll, mangels Beweisen (nach §170 Abs. 2 StPO) eingestellt.

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Pressemitteilung zum Verbot des Hess-Gedenkmarsch

Pressemitteilung der Kampagne “NS-Verherrlichung stoppen!”, 27.07.2008 Hessmarsch 2008 - Antifaschistische Demonstration nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgesagt

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Verbot des “Hess-Gedenkmarsches” in Wunsiedel bleibt weiter bestehn!

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerG) hat am 25.06.08 über die Klage, der Rechtmäßigkeit des Verbotes des jährlich stattfindenden  “Hess-Gedenkmarsches” entschieden.

Das Landratsamt Wunsiedel hatte den Naziaufmarsch mit der Begründung verboten, dass die Versammlung  gegen § 130 Abs. 4 StGB (Volksverhetzung) verstößt. Dieses Verbot hatte schon das bayrische Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt.

Jürgen Rieger, der Anmelder des jährlich stattfinden Hess-Gedenkmarsches hatte vor dem BVerG. Revision eingelegt. Das BVerG teilte die Ansicht des OVG´s, dass das Verbot durch den § 130 Abs. 4 StGB rechtens ist.

In seiner Urteilsbegründung sah das Gericht den Tatbestand erfüllt,  dass bei der Veranstaltung mit an “Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit” die schwere Menschenrechtsverletzungen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt worden wären.

Nun bleibt Jürgen Rieger nur noch die Möglichkeit das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Der Aufmarsch der Neonazis in Wunsiedel bleibt also vorerst verboten.

Eine politische Einschätzung des Gerichtsurteil, sowie eine Einschätzung zum dies jährigen Naziaufmarsch am Todestag von Hess, wird in einigen Tagen nachgereicht.

Pressemitteilung des BVerG: Entscheidung

Diskussionsbeitrag zum Text “Antifa heisst…!” von der ALI aus Göttingen

Antifa heißt… zusammen kämpfen, auf allen Ebenen, mit allen Mitteln!

Für die Fortführung der notwendigen Diskussion über antifaschistische Strategien

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BVG entscheidet am 25.Juni über den Heß-Gedenkmarsch

Am 25.Juni entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (BVG) über das Hauptsacheverfahren des Rudolf Heß Gedenkmarsches in Wunsiedel.

Der Nazianwalt und Anmelder des jährlichen “Trauermarsches” Jürgen Rieger, klagt gegen das Verbot des Gedenkmarsches. Seit 2005 ist der Nazigrossaufmarsch, wo jährlich tausende Alt- und Neonazis marschieren, von den Gerichten verboten worden.

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Kriminallisierung von vier Antifaschisten aus Kiel

Verfahren wegen angeblichen “Schweren Landfriedensbruch” gegen vier beim Rudolf-Hess-Ersatzmarsch am 18.08.07 in Jena festgenommene Kieler Antifas.

 

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Freisprüche im Sammelprozess wegen der Blockade des Naziaufmarsches am 3. März 2007 in Halbe

 

Mit einem eindeutigen Freispruch endete der Sammelprozess gegen 12 Nazigegner, die am 3. März 2007 mit einer Spontandemonstration versuchten einen Aufmarsch von Neonazis in Halbe (Brandenburg) zu verhindern.
Damals hatte die Polizei den Neofaschisten die Straße geräumt und 70 AntifaschistInnen einen Bußgeldbescheid über 124,00€ zugesandt. Begründet wurde dieses Vorgehen mit dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

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